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Scheidung in Griechenland: Wieso sich die Rechtsanwälte in Griechenland gegen die neue Reform wehren

Das griechische Justizministerium plant eine Reform des Familienrechts in Bezug auf die einvernehmliche Scheidung.

In Griechenland unterliegt die einvernehmliche Scheidung der Zuständigkeit der Gerichte. Das soll sich jetzt ändern. Nach dem Gesetzentwurf des griechischen Justizministeriums soll nämlich die Zuständigkeit an die Notare übertragen werden.

So werden die Eheleute ihre schriftliche Zustimmung zur Scheidung vor einem Notar in Anwesenheit ihrer sie vertretenden Rechtsanwälte abgeben müssen. Handelt es sich um eine Ehe mit Kindern, wird auch noch eine schriftliche Vereinbarung über die Personensorge, den Umgang und den Unterhalt erforderlich sein, damit die Ehe aufgelöst werden kann. Die Vereinbarung der Eltern über die genannten sorgerechtlichen Fragen soll für eine Dauer von mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden. Danach ist eine neue Vereinbarung in gleicher Weise zu treffen. Die Ehe wird durch Scheidung aufgelöst, sobald die notarielle Scheidungsvereinbarung beim zuständigen Standesbeamten eingereicht wird.

Gegen diese geplante Reform des Scheidungsrechts wehren sich die Rechtsanwälte in Griechenland. Das Plenum der Rechtsanwaltskammern hat dazu bereits öffentlich Stellung genommen.

Das Plenum sieht in dem Vertragscharakter der Eheauflösung zunächst die Gefahr, dass Scheidungen infolge einer Drohung oder einer zum Schein abgegebenen Erklärung erlassen werden können, etwas, das vor einem Gericht nicht vorkommen kann. Außerdem enthält der Gesetzentwurf keine Erläuterungen darüber, welche Anfechtungsmöglichkeiten gegen Willensmängel vorgesehen sind.

Zudem wird für sämtliche Vorschriften des Gesetzentwurfs über die Scheidung die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit gestellt. Ferner wird –unter Berufung auf die Vorschriften der Europäischen Verordnung 2201/2003– auf die reale Gefahr hingewiesen, dass die in Griechenland notariell erlassene einvernehmliche Scheidung von anderen Mitgliedsstaaten nicht anerkannt wird.

Schließlich unterstreichen die Rechtsanwaltskammern, dass die weltweite Tendenz zur Einrichtung von Familiengerichten für die Befassung der Gerichte mit allen familienrechtlichen Angelegenheiten spreche und der Abzug solcher Angelegenheiten von den Gerichten dem völlig entgegenlaufen würde.

 

Quellen: http://www.opengov.gr/ministryofjustice und https://portal.olomeleia.gr